Gebühren

RVG / Vergütungsvereinbarung

Die Abrechnung unserer Leistungen (außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit) erfolgt entweder nach einer mit Ihnen geschlossenen Vergütungsvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):

Grundsätzlich kann die Vergütung frei ausgehandelt werden. Wir bieten Ihnen inhaltlich je nach Fallgestaltung und Tätigkeitsaufwand einen Pauschalpreis, eine Abrechnung nach Zeitaufwand (auch gestaffelt) oder eine Kombination aus beidem an.

Soweit eine Abrechnung nach dem RVG gewünscht wird, richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Wert des konkreten Sachverhalts.