Rechtsanwältin Olivia Viola M. Ulbrich
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Mediatorin
Rechtsanwältin Olivia Viola M. Ulbrich ist Fachanwältin für Strafrecht und verteidigt sowohl in wirtschaftsrechtlichen Verfahren als auch in allgemeinen Strafsachen. Ihre Tätigkeit umfaßt alle Verfahrensstadien von der außergerichtlichen Beratung bis zum Strafvollzug.
Die Studienzeit und das Referendariat verbrachte Rechtsanwältin Ulbrich hauptsächlich in Frankfurt am Main. In dieser Zeit sammelte sie in verschiedenen Anwaltskanzleien in Spanien (Madrid, Barcelona und Malaga) praktische Erfahrung. Daran anschließend war sie über einen längeren Zeitraum in Italien im Bereich des Strafrechts tätig. Aufgrund der dort erworbenen sprachlichen Kenntnisse können sämtliche strafrechtliche Beratungen nicht nur in deutscher, sondern auch in italienischer und spanischer Sprache geführt werden.
In über vier Jahren Praxiserfahrung unter Anleitung erfahrener Strafverteidiger erwarb sie als angestellte Rechtsanwältin besondere Kenntnisse in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren.
Im Jahre 2000 absolvierte sie den Fachanwaltslehrgang und ist seit Mai 2003 als Fachanwältin für Strafrecht mit eigener Kanzlei als Strafverteidigerin in Frankfurt am Main selbständig tätig.
Neben ihrer Tätigkeit als Strafverteidigerin ist Rechtsanwältin Ulbrich ausgebildete Mediatorin. Diese berufliche Qualifikation erwarb sie in den Jahren 2007 bis 2009. Auslöser war ihre einfühlsame Verteidigung und diplomatischen Vorgehensweise, die durch die richtige Kommunikation in allen Verfahren bereits zu einem frühen Zeitpunkt zum Ziel führt.
Rechtsanwältin Ulbrich ist Mitglied im deutschen Anwaltsverein, der Strafverteidigervereinigung Frankfurt sowie im Frankfurter Anwaltsverein. Seit vielen Jahren wird von ihr der Notdienst in Strafsachen ehrenamtlich wahrgenommen.
Darüber hinaus besteht eine Bürogemeinschaft mit den Anwälten, Bäcker, Schmitt & Issa, sowie Rechtsanwalt Christian Wolf. Diese bieten fundierte Rechtsberatung im Asyl,- und Ausländerrecht sowie im Familienrecht an.
Was ist Mediation?
Mediation ist ein Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung. Im Bereich des Strafrechts findet dies häufig im Täter-Opfer-Ausgleich Anwendung. In Gesprächen mit den Konfliktparteien ist es Aufgabe des Mediators die hinter den Konflikten stehenden Interessen sichtbar zu machen. Ziel einer Mediation ist es , mit den Beteiligten in Begleitung des Mediators eine freiwillige und eigenständige Lösung, die für die Zukunft tragfähig ist, zu erarbeiten.
Mediation findet vornehmlich im Trennungskonflikt und zur Vorbereitung einer einvernehmlichen Scheidung in Familiensachen satt.