Strafrecht

Strafverteidigung im Wahlmandat

Sind Sie oder ein Familienmitglied angezeigt worden? Steht die Polizei bei Ihnen vor der Tür? Haben Sie oder ein Bekannter eine gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Anklage bekommen? All dies sind Fälle, in denen die Mandatierung eines erfahrenen Strafverteidigers sinnvoll erscheint.

Nutzen Sie unsere Kompetenz und unser Einfühlungsvermögen in jedem konkreten Fall und profitieren Sie von unserer individuell für Sie gewählten Strategie. Es gilt, orientiert an der Sach- und Rechtslage, das Optimale für den Mandanten herauszuholen.

Strafverteidigung im Pflichtmandat

Als Pflichtverteidiger bezeichnet man im deutschen Strafprozess einen durch das Gericht dem Beschuldigten beigeordneten Verteidiger.

In den Fällen der sog. notwendigen Verteidigung ist dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger von Amts wegen zu bestellen, wenn der Beschuldigte noch über keinen von ihm gewählten Verteidiger verfügt (§§ 140 ff. StPO). Der Pflichtverteidiger wird von der Staatskasse bezahlt.

Verbrechen, hohe in Aussicht stehende Haftstrafen, körperliche oder geistige Gesundheitsprobleme, Sprachschwierigkeiten oder die Schwierigkeit des Falles können für eine Beiordnung als Pflichtverteidiger sprechen.

Wenn Sie mehr zum Thema Straf- und Pflichtverteidigung erfahren möchten, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an kontakt@strafverteidigung-buero.de oder rufen Sie uns an unter 069/9218720.

Festnahme und Verhaftung

Die Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, Ihnen im Fall der Festnahme ein Telefonat mit einem Anwalt Ihrer Wahl zu ermöglichen. Die Erfahrung zeigt, dass Sie davon unbedingt Gebrauch machen sollten. Entscheiden Sie immer erst nach der Beratung mit einem Strafverteidiger, ob Sie aussagen. Das gilt ganz unabhängig davon, ob die Vorwürfe zutreffen oder nicht.

Auch im Falle einer Durchsuchung sollten Sie einen Verteidiger hinzuziehen.

In diesen Fällen steht Ihnen eine Notfall-Telefonnummer zur Verfügung. Rufen Sie bitte NUR im Falle einer Festnahme, die nach 17 Uhr stattfindet, unter 0151/42512683 (Herr Lossner) oder 0179/4534141 (Frau Ulbrich) oder 0170/9045504 (Herr Baumann) an.